Heilpraktiker Berufsordnung

Vorbemerkung

Seit 1945 besitzt die Heilpraktikerschaft kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von mehreren großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen.
Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung. Die nachfolgend abgedruckte BOH-Fassung stellt den Versuch einer Wahrung des Berufsbildes einer nach ethischen Grundsätzen orientierten Heilpraktikerschaft dar. Zudem entspricht die BOH in Teilbereichen anderen gesetzlichen Ge- bzw. Verboten. Das früher allgemein unterstellte Werbungsverbot wurde vom Bundesgerichtshof als nicht verbindlich festgestellt.

 
 
  • Zum kompletten Dokument im PDF-Format
  • Zum Anhang im PDF-Format
   


 
 
 
   
www.deab.org - Die etwas andere Behandlung
© Copyright 2004-2024 by Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alexander Grunert Letzte Änderung Di 31-Januar-2023 Datenschutzerklärung
Impressum