Heilpraktiker
Berufsordnung
Vorbemerkung
Seit 1945 besitzt
die Heilpraktikerschaft kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr.
Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit
entsprechenden Änderungen von mehreren großen Heilpraktikerverbänden
als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder
beschlossen.
Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt,
besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung. Die nachfolgend abgedruckte
BOH-Fassung stellt den Versuch einer Wahrung des Berufsbildes einer nach
ethischen Grundsätzen orientierten Heilpraktikerschaft dar. Zudem
entspricht die BOH in Teilbereichen anderen gesetzlichen Ge- bzw. Verboten.
Das früher allgemein unterstellte Werbungsverbot wurde vom Bundesgerichtshof
als nicht verbindlich festgestellt.
|