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5 - Fortbildungspflicht Der
Heilpraktiker ist zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung
ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind nach ihren Satzungen verpflichtet,
fachliche Fortbildung anzubieten.
Die Verbände
geben Fortbildungsnachweise aus.
Fortbildungsnachweise
und auch Fachkundenachweise für besondere Fachdisziplinen können
nur anerkannt werden, wenn sie von einem Berufsverband oder von durch
ihn anerkannte Institutionen ausgestellt sind.
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