Der
Heilpraktiker als Mitglied eines Verbandes verpflichtet sich zur Standesdisziplin.
Kollegen begegnet er sowohl am Krankenbett als auch in privatem Rahmen
mit Kollegialität.
Herabsetzende Äußerungen
über die Person, die Behandlungsweise oder das berufliche Wissen
eines Berufskollegen sind zu unterlassen.