Artikel 25 - Vertrauliche Beratung

Der Meinungsaustausch und die Beratung von mehreren einbezogenen Heilpraktikern müssen geheim bleiben und dürfen nicht in Gegenwart des Patienten stattfinden; auch dürfen die Angehörigen bei der Beratung nicht zugegen sein.

Das Ergebnis der gemeinsamen Beratung soll in der Regel vom behandelnden Heilpraktiker dem Patienten mitgeteilt werden.

 
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