Artikel
25 - Vertrauliche Beratung
Der Meinungsaustausch und die Beratung von mehreren einbezogenen
Heilpraktikern müssen geheim bleiben und dürfen nicht in Gegenwart
des Patienten stattfinden; auch dürfen die Angehörigen bei der
Beratung nicht zugegen sein.
Das
Ergebnis der gemeinsamen Beratung soll in der Regel vom behandelnden Heilpraktiker
dem Patienten mitgeteilt werden.
|
|
|