Artikel 19 - Beschäftigung von Hilfskräften

Beschäftigt der Heilpraktiker in seiner Praxis Angestellte (Sprechstundenhilfen usw.), so hat er die für Beschäftigungsverhältnisse geltenden Vorschriften zu beachten.

 
<< Zurück zum Index Berufsordnung  

 

   


 
 
 
   
www.deab.org - Die etwas andere Behandlung
© Copyright 2004-2024 by Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alexander Grunert Letzte Änderung Di 31-Januar-2023 Datenschutzerklärung
Impressum